Montag, 26. August 2013

Weingut Schloss Schönborn ruft Weine zurück

Das renommierte Weingut Schönborn nimmt 22 Weine vom Markt. Das hat der Inhaber Paul Graf von Schönborn auf seiner Internetseite mitgeteilt. Der Grund: die Weine könnten verschnitten sein.

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, handelt es sich dabei um Weiß-, Rot- und Roséweine aus dem Domänenweingut Schloss Schönborn im hessischen Hattenheim. Nach Ermittlungen der hessischen Weinkontrolle stehen die 22 Weine unter dem Verdacht, mit anderen Weinen sowohl aus dem Rheingau als auch aus anderen Anbaugebieten verschnitten worden zu sein.

Schloss Schönborn stoppt Verkauf von Weinen

 ·  Das Weingut Schloss Schönborn im Rheingau nimmt eine Reihe von Weinen vom Markt. Anlass sind angebliche Verstöße gegen die Rechtslage.
Nach Durchsuchungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Weingesetz nimmt das Weingut Schloss Schönborn im Rheingau eine Reihe von Weinen vom Markt. Die Weine sollen von einem technischen Betriebsleiter mit nicht zulässigen önologischen Verfahren behandelt worden sein, teilte das Weingut in Hattenheim mit. So sei der Schwefelgehalt unzulässig reduziert und Weindestillat zugesetzt worden. Auch sei der Wein mit anderen Weinen aus dem Rheingau und anderen Anbaugebieten vermischt worden. Eine Gesundheitsgefahr bestehe nicht.

„Tabula rasa“ im Domänenweingut Schloss Schönborn

DEUTSCHLAND (Hattenheim) - Der Fall machte im vergangenen Herbst Schlagzeilen und kocht jetzt wieder hoch. Das Domänenweingut Schloss Schönborn im Rheingau geriet ins kritische Visier der Staatsanwaltschaft, weil dem damaligen Betriebsleiter Peter Barth unerlaubte Konzentration vorgeworfen wurde. Jetzt hat die Weinkontrolle ihre Ermittlungen abgeschlossen und mögliche Dimensionen des Falles deutlich gemacht.
Für Paul Graf von Schönborn, den Inhaber des traditionsreichen Adelsgutes, ist das ein Grund, „Tabula rasa“ zu machen. Mit anderen Worten, ein Neuanfang ist angesagt, die einstige Ordnung im Betrieb muss wiederhergestellt werden. Offenbar waren es keine lässlichen Sünden, die der hochdekorierte „Gutsverwalter des Jahres 2009 im Gault Millau“ begangen hatte. Bei seiner aktuellen Offensive listete der Graf über 20 Weine auf, bei denen man freiwillig auf die erteilte Prüf-Nummer verzichtet. Der Verkauf wurde gestoppt, die Weine können von Käufern auch retourniert werden.
Zwar liegt auf manchen Weinen nur ein Verdacht der Manipulation, aber das ist für das Haus Schönborn schon Grund genug, die Reißleine zu ziehen. Immerhin stehen Vorwürfe der Weinkontrolle im Raum, dieGewicht haben: Verschnitt mit Weinen aus einem anderen Anbaugebiet (für diverse Rosé und Rotweine hatte sich Barth offenkundig bei seinem Kollegen im fränkischen Schönborn-Weingut bedient), unzulässiger Zusatz von Weindestillat bei Trockenbeerenauslesen, bei Lagenwein Verschnitt mit Wein aus anderen Lagen, unzulässige Mostkonzentration.



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